Mietrecht: Wirtschaftlichkeitsgebot bei Nebenkosten

Der Vermieter kann nur Nebenkosten abrechnen, die dem Wirtschaftlichkeitsgeboit genügen. Er hat nur nachzuweisen, dass die geltend gemachte Position der vertraglichen Vereinbarung über Nebenkosten entspricht. Der Mieter hat darzulegen und zu beweisen, dass dem Wirtschaftlichkeitsgebot nicht genügt urde, z.B. durrch Vorlage von Preisgegenüberstellungen.


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