Wohngebäudeversicherung und Regenfallrohr

Ein Schaden, verursacht durch ein Leck des Regenfallrohres, ist dann in der Wohngebäudeversicherung mitversichert, wenn das Rohr im Gebäude verläuft.

LG Wuppertal, Urteil vom 28.08.2014 - 9 S 22/14 -


Kommentar schreiben

Kommentare: 0