Rechtsmissbrauch bei Eigenbedarfskündigung

Die Eigenbedarfskündigung nach Mietvertragsabschluss ist nicht schon dann rechtsmissbräuchlich, wenn konkrete Umstände für einen Eigenbedarf bei Vertragsschluss vorliegen, sondern nur dann, wenn dieser bereits bei Vertragsschluss vom Vermieter konkret erwogen wurde oder er auf Nachfrage des potentiellen Mieters falsche Angaben über den derzeitigen Stand ihm bekannter, die Eigenbedarfssituation betreffender Tatsachen macht. Damit schließt sich der BGH ausdrücklich nicht der verbreiteten Ansicht in Literatur und Rechtsprechung an. 


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