Verkehrsunfall: Kollision des Vorbeifahrenden mit Aussteiger

Das OLG Köln hatte über einen Verkehrsunfall zu befinden, bei dem ein vorbeifahrender Kraftfahrer mit einem Kraftfahrzeug kollidierte, bei dem der Fahrer gerade ausstieg. Zu berücksichtigen waren der Verstoß des aussteigenden Beteiligten gegen § 14 StVO, und ein möglicher verstoß des Vorbeifahrenden gegen das Abstandsgebot des § 6 StVO bzw. die Frage des fehlenden Nachweises der Unabwendbarkeit. Es entschied zu 2/3 zu Lasten des Aussteigenden.

OLG Köln, Beschluss vom 10.07.2014 - 19 U 57/14 -


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