Nachbarrecht: Beschattung durch Bäume begründet keinen Beseitigungsanspruch

Alleine die Verschattung durch Bäume vom Nachbargrundstück rechtfertigt kein Beseitigungsverlangen nach §§ 1004, 906 BGB. § 906 BGB greift nicht bei Verschattungen. Ob ein Anspruch aus einem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis abgeleitet werden kann, ist eine Frage des Einzelfalls (negiert bei einem mehr als doppelten Grenzabstand gegenüber der Norm des Landesnachbarrechts).


BGH, Urteil vom 10.07.2015 – V ZR 229/14 -

 

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