Miet- und Prozessrecht: Schadensersatz wegen vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung und Übergehen von lediglich schlüssigen erstinstanzlichen Vortrag konkretisier

  1.    Eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung rechtfertigt auch dann Schadensersatzansprüche des Mieters, wenn die Parteien einen Räumungsvergleich geschlossen haben und diese dort nicht ausgeschlossen haben und sich auch aus sonstigen Umständen (wie z.B. Zahlung einer substantiellen Abfindung) ein stillschweigender Verzicht ergibt.
  2. Der den erstinstanzlichen schlüssigen Vortrag lediglich konkretisierende Vortrag nebst Beweisangeboten im Berufungsverfahren ist nicht neuer Vortrag und von daher auch vom Berufungsgericht zu berücksichtigen.  

 

 

 

BGH, Urteil vom 10.05.2016 – VIII ZR 214/15 -

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