Kaufrecht: Herstellergarantie ist Beschaffenheitsmerkmal und ihr Fehlen kann einen Vertragsrücktritt rechtfertigen

Wird der Verkauf eines Gebrauchtwagens mit einer noch bestehenden Herstellergarantie angepriesen, besteht diese aber nicht, fehlt ein Beschaffenheitsmerkmal iSv. § 434 Abs. 1 BGB und kann dies bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen. 

 

BGH, Urteil vom 15.06.2016 – VIII ZR 134/15 -

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