Löschung einer ausländischen Gesellschaft im Register und Folgen für deren inländisches Vermögen (Spalt-/Restgesellschaft)

Das Ausscheiden des einzigen Kommanditisten aus einer KG führt zur Gesamtrechtsnachfolge des Komplementärs in das Vermögen der KG.  Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Komplementär um eine ausländische Gesellschaft handelt und die Löschung derselben im Register des Landes ihres Sitzes (hier einer Limited in England) führt. Denn insoweit besteht in Bezug auf das in Deutschland belegene Vermögen der gelöschten Limited eine Rest- bzw. Spaltgesellschaft, die in Form einer Liquidationsgesellschaft als juristische Person weiterbesteht und bis zur vollständigen Beendigung der Liquidation aktiv und passiv parteifähig ist.

 

 

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.07.2016 – 7 U 52/15 -

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