Keine Vollstreckung schweizerischer Bußgelder in Deutschland

Ein Bußgeldbescheid einer schweizerischen Behörde wegen eines Straßenverkehrsverstoßes und eine darauf beruhende Kostenentscheidung eines schweizerischen Gerichts sind in Deutschland nicht vollstreckbar. Es fehlt an einer Rechtsgrundlage, einen solchen Titel durch ein deutsches Gericht mit einer Vollstreckungsklausel zu versehen.

 

 

Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25.01.2017 – 7 W 115/16 -

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