Eigenbedarfskündigung, Anbietpflicht und „fliegender Wohnungswechsel“

Der Vermieter ist im Rahmen der Eigenbedarfskündigung, bei der er von einer Wohnung im Haus in eine andere im Haus ziehen will,  nicht verpflichtet, die frei werdende Wohnung (so aus dem Gedanken der Rücksichtnahme) dem Mieter anzubieten. Es würde sich um einen nicht zumutbaren „fliegenden Wohnungswechsel“ handeln, der einseitig nur die Rechte des Mieters berücksichtigt; angeboten müssen nur der gekündigten Wohnung entsprechende Wohnungen werden, die während der laufenden Kündigungsfrist frei sind oder werden. Die eigengenutzte Wohnung würde hier erst nach Ablauf der Kündigungsfrist mit Umzug frei.

 

 

BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - VIII ZR 284/17 - 

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