Ärgernis Werbe-Mail – zur möglichen Präzision des Unterlassungsbegehrens

Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von „Werbeschreiben per Mail“ ist unbestimmt, wenn zwischen den Parteien der Werbecharakter streitig ist (da z.B. der angebliche Störer die Ansicht vertritt, es würde sich nur um eine Double-On-In-Bestätigungsanfrage handeln).

 

 

KG, Beschluss vom 11.01.2018 - 5 W 6/18 -

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