Festlegung der Kubatur in einem Vorhaben- und Erschließungsplan zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Der Vorhaben- und Erschließungsplan zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan muss auch bei einer Verbindung beider Pläne in einer Urkunde die Kubatur (auch wenn diese im Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger geregelt ist) im Wesentlichen festlegen.

 

 

BVerwG, Beschluss vom 02.05.2018 - 4 BN 7.18 -

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