Mietvertrag: Bürgenhaftung bei Ausübung einer Verlängerungsoption

Die für einen Mietvertrag mit Optionsmöglichkeit zur Verlängerung desselben durch den Mieter übernommene Bürgschaft betrifft nicht Forderungen gegen den Hauptschuldner, die erst nach der ausgeübten Option entstehen.

 

 

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2016 – 24 W 12/16 -

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