Steuerrecht - Umsatzsteuer


Umsatzsteuer bei Vermietung und Verpachtung

BFH, Urteil vom 22.08.2013 - V R 19/09 -


Der BFH hat, nachdem er die Rechtsfrage zunächst dem EuGH vorgelegt hatte, entschieden, dass der Steuerpflichtige bei einer gemischt genutzten Immobilie (Gewerbe und Wohnraum) die nicht direkt zuortenbare Umsatzsteuer als Vorsteuer sowohl nach dem Verhältnis der Umsätze aus beiden Bereichen als auch nach dem Flächenverhältnis aufteilen kann. Damit ist eine alte Streitfrage endgültig entschieden.


Zum Urteil:

BFH, Urteil vom 22.08.2013 - V R 19/099 - 

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BFH, Urteil vom 22.08.2013 - V R 19/09 -
Entscheidungsgründe im Volltext
Rechtsprechung - Aufteilung der Vorsteue
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